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DAC - GEBIETSTYPISCHER QUALITÄTSWEIN

Gebietstypischer Qualitätswein (DAC) - „DAC“ steht für “Districtus Austriae Controllatus“ und ist das gesetzliche Kürzel für besonders gebietstypische österreichische Qualitätsweine.

Wenn also auf einem Weinetikett unmittelbar nach dem Namen eines Weinbaugebiets die Buchstabenkombination „DAC“ steht (z. B. „ Kamptal DAC “), handelt es sich um einen Wein mit unverwechselbarer Gebietscharakteristik. Nur ein solcher darf den Namen des Gebiets auf seinem Etikett tragen. Damit rückt die Herkunft in den Vordergrund und macht den Wein einzigartig.

Alle spezifischen Weinbaugebiete Österreichs stellen in ihrer Vermarktung jene Weine in den Vordergrund, die sie einzigartig machen, da sie besonders für die dortigen Verhältnisse geeignet sind und historische Bedeutung haben. Für die Entscheidung, was gepflanzt wird, sind sowohl weinbauliche, als auch marktstrategische Kriterien zu berücksichtigen. So wird man an der Donau eher keinen Schilcher und in der Steiermark eher keinen Grünen Veltliner anbauen, weil die Sorten weniger gut zum Charakter des Gebiets passen. Möchte ein Gebiet sich seinen typischen Weinen verschreiben und somit nur jenen die Angabe des Gebietsnamens als Herkunft erlauben, beginnt die Entstehung eines DAC.

Als ersten Schritt definiert das für die Weinbaupolitik im Gebiet zuständige Regionale Weinkomitee, bestehend aus dort ansässigen Trauben- und Weinproduzenten, Händlern etc., die Gebietstypizität. Diese umfasst Kriterien wie die Sorte(n), Erntemethoden, Ausbau und Geschmack.

Ist ein Konsens gefunden, wird in Zusammenarbeit mit den Experten des Landwirtschaftsministeriums, der Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer und der ÖWM ein Verordnungsentwurf ausgearbeitet und dem Nationalen Weinkomitee zur Abstimmung vorgelegt.

Das Nationale Komitee wiederum bringt den finalen Antrag dem Landwirtschaftsministerium vor. Wird dieser Antrag per Verordnung in den Gesetzesrang erhoben, darf das Gebiet ausschließlich seine(n) herkunftstypische(n) Wein(e) mit dem Namen des Gebiets und dem Zusatz „DAC“ (= Districtus Austriae Controllatus) bezeichnen. Alle anderen Qualitätsweine sind mit dem Namen des generischen Weinbaugebiets (= Bundesland), in dem das DAC-Gebiet liegt, zu bezeichnen (z. B. „Steiermark“ statt „Südsteiermark“).

Eine DAC-Verordnung kann unterschiedlichste Punkte der Weinbereitung regeln, die die Herkunftstypizität eines Weins ausmachen, beginnend bei der Sorte bis zum Anbau und dem frühestmöglichen Verkaufszeitpunkt.

Zuerst legt ein Weinbaugebiet seine Leitsorte oder seine Leitsorten fest. Diese werden nicht willkürlich bestimmt, sondern ergeben sich aus der Tradition des jeweiligen Gebiets. Auch klimatische und bodenbezogene Standortfaktoren spielen eine Rolle. Manche Gebiete haben sich dabei auf eine oder zwei Rebsorten geeinigt (z. B. Eisenberg oder Traisental), andere (z. B. Steiermark oder Wachau) erhalten durch ein breiteres Sortenspektrum die traditionelle Vielfalt der Herkunftsbezeichnung.

Es kann sein, dass für ein Gebiet nicht nur ein Weinstil, sondern auch eine Anbauweise typisch ist. So etwa in Wien: Hier ist der sogenannte Gemischte Satz, also die Auspflanzung unterschiedlicher Rebsorten in einem Weingarten sowie deren gemeinsame Verarbeitung, derart verankert, dass der herkunftsgeschützte „Wiener Gemischter Satz DAC“ geschaffen wurde. Einige Gebiete regeln in ihrer DAC-Verordnung auch die Erntemethode: In den steirischen DAC-Gebieten, in Rust und der Wachau ist Handlese verpflichtend.

Leicht oder kräftig, trocken oder sogar süß – je nach Gebiet und auch innerhalb des Gebiets je nach Stufe oder Sorte des DAC-Weins können bestimmte Alkohol- und Restzuckergehalte definiert werden.

Nicht nur die Sorte allein macht einen Wein gebietstypisch, auch Ausbau, Geschmack und Geruch des Weins bis hin zur Farbe sind ausschlaggebend und können genau definiert werden. Eine Kostkommission entscheidet über die Typizität eines Weins, der als DAC vermarktet werden soll.

Gemeinsam mit Kriterien aus den Bereichen Anbau, Verarbeitung und Charakteristika des Endprodukts sind oft auch marktrelevante Aspekte in DAC-Verordnungen geregelt. So etwa der frühste mögliche Verkaufszeitpunkt, um dem Wein die Reifezeit zu garantieren, die er typischerweise benötigt. Des Weiteren steht es Gebieten frei, ein gemeinsames Logo für seine herkunftstypischen Weine zu kreieren. Üblicherweise gibt es auch bestimmte Etikettierungsvorschriften für DAC-Weine.

Viele Gebiete teilen ihre Weine in unterschiedliche Stufen, je nach Ausbau und/oder engerer Herkunft. Im ersten Fall ist die Verwendung des Begriffs „Reserve“ reguliert: Bei herkunftstypischen Weinen (DAC) ist die Verwendung der Zusatzbezeichnung „Reserve“ verboten – sofern nicht ausdrücklich in der entsprechenden DAC-Verordnung anders geregelt. In diesem Fall wird meist das frühestmögliche Datum zur Einreichung zur Prüfnummer abweichend zur allgemeinen Weinbezeichnungsverordnung vorgeschrieben.

Bei vielen DAC-Weinen zeigt sich ein Trend zu einer klaren Profilierung in den drei engeren Herkunftsstufen Gebietswein, Ortswein, Lagenwein. Damit wird das Typische ihrer Herkunft – vom Gebiet über den Ort bis zum einzelnen Weingarten - präzise herausgestrichen.

[Quelle & Fotos: Österreich Wein (Robert Herbst, Bernhard Schramm, Egon Mark, Erhardt Elze), Iss-Xund!]





.. weingarten im weinviertel

DAC WEINBAURGEBIETE



Weinviertel DAC (seit 2002)
Mittelburgenland DAC (seit 2005)
Traisental DAC (seit 2006)
Kremstal DAC (seit 2007)
Kamptal DAC (seit 2008)
Leithaberg DAC (seit 2008)
Eisenberg DAC (seit 2009)
Neusiedlersee DAC (seit 2011 ... Süßwein seit 2020)
Wiener Gemischter Satz DAC (seit 2013)
Rosalia DAC (seit 2017)
Vulkanland Steiermark DAC (seit 2018)
Südsteiermark DAC (seit 2018)
Weststeiermark DAC (seit 2018)
Carnuntum DAC (seit 2019)
Wachau DAC (seit 2020)
Ruster Ausbruch DAC (seit 2020)






.. weingarten in der steiermark

LINKS



Österreich Wein (oesterreichwein.at)
Gebietstypischer Qualitätswein (DAC) (oesterreichwein.at) Districtus Austriae Controllatus (wikipedia.org)
Was bedeutet DAC? (magazin.wein.plus)




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